München (epd). Der frühere Co-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, aus Bergen im Chiemgau bekommt wegen des Verdachts der Nähe zur "Reichsbürger"-Bewegung seine Waffenbesitzkarte nicht zurück. Das bayerische Verwaltungsgericht in München kam zu dem Ergebnis, dass das Landratsamt Traunstein Stitzl seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen durfte. Dagegen hatte dieser geklagt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil. Es zeige klar, "dass Waffen nicht in die Hände von Leuten gehören, die in Verdacht stehen, den Staat, seine Werte und seine Rechtsordnung abzulehnen", sagte er am Donnerstag in München.
Dem Verwaltungsgericht zufolge, das für Oberbayern zuständig ist, sind dort seit 2017 rund 70 Klagen von Waffenbesitzern eingegangen, denen ihre waffenrechtliche Erlaubnis wegen des Verdachts entzogen wurde, dass sie der "Reichsbürger"-Bewegung nahestehen. Meist hätten die Betreffenden einen Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis gestellt und dabei "reichsbürgertypische Angaben" gemacht, hieß es in der Zwischenbilanz.
Die "Reichsbürger" leugnen unter anderem die Existenz der Bundesrepublik und erkennen vielfach Behörden und deren Entscheidungen nicht an. Sie behaupten, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert.