Regierungsbericht: Auskunftsrecht über Bezahlung wird kaum genutzt

Regierungsbericht: Auskunftsrecht über Bezahlung wird kaum genutzt

Berlin (epd). Kaum eine Frau nutzt bisher die Möglichkeit zu erfahren, was Männer in gleicher Position verdienen. Dem ersten Bericht über die Wirkung des Entgelttransparenzgesetzes zufolge haben nur vier Prozent der Beschäftigten, die für die Auswertung befragt wurden, den Auskunftsanspruch wahrgenommen. Der Bericht wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Die Regierung ist verpflichtet, die Wirkung des Mitte 2017 in Kraft getretenen Gesetzes regelmäßig zu überprüfen. Es soll für mehr Lohngleichheit sorgen. Den Auskunftsanspruch haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern.

Knapp die Hälfte der Unternehmen haben ihre betrieblichen Lohnstrukturen überprüft. Je nach Größe können sie das freiwillig tun oder sind dazu verpflichtet. In dem Bericht heißt es einschränkend, man habe bisher nur erste Hinweise auf die Wirksamkeit des Gesetzes. Es sei noch nicht sehr bekannt.

Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt in Deutschland über alle Branchen bei 21 Prozent. Vergleicht man die Bezahlung von Frauen und Männern mit vergleichbarer Ausbildung und Beschäftigung, verdienen die Frauen rund sechs Prozent weniger.