Enteignungs-Volksbegehren nimmt erste Hürde

Enteignungs-Volksbegehren nimmt erste Hürde

Berlin (epd). Das Berliner Volksbegehren zur Enteignung von Immobilienkonzernen hat erfolgreich die erste Hürde genommen. Von den 77.000 Mitte Juni übergebenen Unterschriften hat die Berliner Innenverwaltung 58.307 für gültig erklärt, wie ein Sprecher am Freitag bestätigte. Das sind knapp dreimal so viele wie benötigt. Jetzt werde gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens geprüft, sagte der Sprecher.

Laut Berliner Landesgesetz sind 20.000 Unterschriften, die innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden müssen, für die Zulassung eines Volksbegehrens nötig. Von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) forderte die "Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen" eine zügige Rechtsprüfung des Anliegens, "damit wir in die zweite Stufe starten können", erklärte Sprecherin Susanna Raab. Bisher hätten bereits drei Rechtsgutachten, im Auftrag des Senats, die rechtliche Zulässigkeit der Initiative bestätigt. Für die Innenverwaltung dürfte der zügigen Prüfung und Zulassung deshalb nichts mehr im Wege stehen, sagte Raab.

Seit April hatte die Initiative an 150 Sammelstellen in allen Berliner Bezirken Unterschriftenlisten ausliegen. Die "Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen" fordert die Vergesellschaftung von allen gewinnorientierten Immobilienkonzernen, denen im Land Berlin mindestens 3.000 Wohnungen gehören.