Länder starten zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag

Länder starten zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag

Mainz (epd). Die Bundesländer stellen ihren überarbeiteten Entwurf für einen Medienstaatsvertrag wieder öffentlich zur Diskussion. Ab sofort kann bis zum 9. August im Internet Stellung zu den Vorschlägen genommen werden, wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Mittwoch in Mainz mitteilte. Der Gesetzentwurf enthält als Weiterentwicklung des Rundfunkstaatsvertrags unter anderem konkrete Regelungsvorschläge zu einem zeitgemäßen Rundfunkbegriff sowie erstmals auch für sogenannte Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen und Videoportale.

Die erste Fassung des Entwurfs war bereits im Sommer vergangenen Jahres öffentlich zur Diskussion gestellt worden. Die federführende rheinland-pfälzische Staatskanzlei erhielt nach eigenen Angaben rund 1.200 Eingaben von interessierten Bürger, Rundfunkanstalten, Verbänden und Unternehmen. Anschließend überarbeiteten die Länder den geplanten Staatsvertrag.

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) erklärte, die Rundfunkkommission der Länder werde die neuen Eingaben zügig auswerten und wolle im Herbst Entscheidungen treffen. "Ziel ist es, noch in diesem Jahr Einigkeit über die einzelnen Regelungen des Medienstaatsvertrags zu erzielen", sagte Raab: "Wenn dies gelingt, könnte er im Sommer 2020 in Kraft treten."

Der Medienstaatsvertrag soll zum Beispiel die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote reformieren. Die bisherige Regelung sorgt immer wieder für Kritik, weil etwa auch zahlreiche Livestreams von Youtubern der Lizenzpflicht unterliegen. Keiner Zulassung bedürfen nach dem aktuellen Entwurf künftig etwa Rundfunkprogramme, die im Durchschnitt der vergangenen sechs Monate weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten.

Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Der Rundfunkstaatsvertrag, den alle 16 Bundesländer 1991 geschlossen haben, regelt unterschiedliche Bereiche des Rundfunkrechts, unter anderen die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Zulassung von Privatsendern.