Aachen (epd). Weil er als Jugendlicher in eine Straftat verwickelt war, darf ein 18-Jähriger nach einem Gerichtsbeschluss kein Polizist werden. Das Verwaltungsgericht Aachen gab am Freitag in einem Eilantrag der Polizei recht, die die Bewerbung des Mannes abgelehnt hatte. (AZ: 1 L 505/19). Dem Bewerber aus dem Kreis Düren fehle aufgrund der Beteiligung an der Straftat die charakterliche Eignung für den Beruf, begründeten die Richter die Entscheidung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
Der junge Mann hatte sich vergeblich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1. September beworben. Die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei sei nicht zu beanstanden, erklärten die Richter in Aachen. Die Behörde habe zurecht darauf verwiesen, dass ein Polizeibeamter zu einem Verhalten verpflichtet sei, das der Achtung und dem Vertrauen gerecht werde, das der Beruf erfordere. Von einem Polizeibeamten müsse in jeder Situation "rechtstreues Verhalten erwartet werden". Nach diesen Kriterien bestünden jedoch Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers.
Der Mann hatte den Angaben nach im Alter von 14 und 15 Jahren über sechs Monate einer Gruppe, die betrügerische Geschäfte unter anderem mit Jugendpornographie betrieben hatte, sein Konto zur Einlösung sogenannter Paysafe-Karten zur Verfügung gestellt und dafür eine Entlohnung erhalten. Damit habe er sich der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht, hieß es. Auch wenn das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit der Schuld letztlich eingestellt worden sei, gebe es Zweifel an der Eignung des Bewerbers für den Polizeidienst.
Der 18-Jährige könne sich auch nicht darauf berufen, dass er sich als Jugendlicher der Tragweite seines Verhaltens nicht bewusst gewesen sei, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Dessen Argument, dass er sein damaliges Fehlverhalten "ernsthaft, intensiv und selbstreflektierend verarbeitet habe", konnte die Richter ebenfalls nicht umstimmen.