Oberstes US-Gericht: Kriegerdenkmal in Kreuzform darf bleiben

Oberstes US-Gericht: Kriegerdenkmal in Kreuzform darf bleiben

Washington (epd). Ein kreuzförmiges Kriegerdenkmal auf einer Verkehrsinsel nahe Washington darf laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA bleiben. Die Richter wiesen am Donnerstag (Ortszeit) eine Beschwerde des Verbandes amerikanischer Humanisten zurück. Der Verband sah in dem Denkmal auf öffentlichem Grund und Boden einen Verstoß gegen das US-Verfassungsprinzip, wonach der Staat keine Religion begünstigen darf.

Das zwölf Meter hohe Denkmal aus Beton und Granit in Bladensburg im Staat Maryland ehrt Veteranen des Ersten Weltkrieges. Unten am Sockel stehen die Namen von 49 gefallenen Soldaten aus umliegenden Orten. Hinterbliebene regten 1919 den Bau des "Friedenskreuzes" an, wie das Denkmal von Anwohnern genannt wird.

Der Humanistenverband brachte in seiner Klage vor, das Kreuz erinnere nur an christliche Veteranen. Er wolle hingegen "Veteranen vieler Glaubensrichtungen ehren". Das Kreuz müsse umgestaltet oder entfernt werden. Gegen die Forderung nach dem Abbau wehrten sich die Veteranenorganisation American Legion, konservative christliche Verbände, die Regierung von Maryland und auch das US-Justizministerium.

Das Oberste Gericht wies die Beschwerde der Humanisten zurück. Das Kreuz sei "eindeutig ein christliches Symbol", räumten die Richter ein. Im Laufe der Zeit habe das Monument jedoch auch nichtreligiöse Bedeutung erlangt. Für manche Menschen sei es eine "symbolische Ruhestätte" der Gefallenen und für manche ein historisches Denkmal.

Rechtliche Streitigkeiten zu Kirche und Staat orientieren sich in den USA an einem Urteil des Obersten US-Gerichts von 1971. Diesem zufolge können religiöse Symbole auf öffentlichem Land oder bei amtlichen Veranstaltungen genehmigt werden, wenn sie auch einem säkularen Zweck dienen und wenn sie Staat und Religion nicht übermäßig miteinander verknüpfen.

epd jup