Die Landessynode beschloss in erster Lesung bei lediglich einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und verheirateten Paaren. "Paare, die durch die Eheschließung bekunden, dass sie eine auf Verlässlichkeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eingehen wollen, sollen in einem Gottesdienst den Segen Gottes empfangen können", sagte der lippische Landessuperintendent Dietmar Arends. Für die Änderung des entsprechenden Kirchengesetzes ist eine zweite Lesung nötig, die für den Nachmittag des 14. Juni angesetzt war. Die Zustimmung gelte jedoch als Formsache, wie es hieß.
Nach dem geänderten Kirchengesetz soll die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine offizielle Amtshandlung werden, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden.
Seit 2015 konnten sich homosexuelle Partner in der Lippischen Landeskirche in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Das war aber keine Amtshandlung und durfte nicht "Trauung" heißen. In der rheinischen Landeskirche ist die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtlich Paare bereits nach einem Synodenbeschluss von 2016 möglich. In der Evangelischen Kirche von Westfalen können sich gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Von den 20 Kirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) lassen die Hälfte Trauungen für gleichgeschlechtliche Paar zu.