"Staatliche Gewalt, die diesen Wert nicht schützt, sondern missachtet, verliert alle Legitimität", fügte Bedford-Strohm hinzu: "Dieser Absatz gilt allen Menschen." Zugleich sei er tief in der jüdisch-christlichen Tradition verwurzelt, erläuterte der EKD-Ratschef: "Der Mensch ist zum Bilde Gottes geschaffen, davon erzählt die biblische Schöpfungsgeschichte. In jedem Menschen begegnet uns also das Ebenbild Gottes. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihres Geschlechts abwertet, leugnet diese Kostbarkeit des Einzelnen als Bild Gottes." Wer die jüdisch-christliche Tradition ernst nehme, stelle sich auf die Seite der Menschenwürde und des Grundgesetzes.
Irmgard Schwaetzer, Präses der EKD-Synode, betonte, die Religionsfreiheit stehe nicht zufällig zu Beginn des Grundrechtekatalogs in Artikel 4: "Sie ist ein zentrales Menschenrecht." Seine Religion frei bekennen und ausüben zu können, gehöre zur Würde des Menschen dazu. In der Demokratie spielten die Religionen eine wichtige Rolle. "Demokratie kommt ja nicht aus ohne Werte - ganz im Gegenteil. In den Normen des Grundgesetzes sind diese Werte bereits verankert", erklärte Schwaetzer. "Die Beziehung des Begriffs der Menschenwürde zur jüdisch-christlichen Tradition zeigt das ganz deutlich. Darauf kann eine wertebasierte Demokratie gut aufbauen."
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet.