Damit übernimmt sie für die kirchlichen Angestellten den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes der Länder vom März 2019. Anders als in diesem will die Kirche das Weihnachtsgeld jedoch nicht auf dem Niveau von 2018 einfrieren, sondern diese Leistung dynamisch erhalten.
Kirchliche Angestellte, die nach der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bezahlt werden, erhalten rückwirkend ab 1. März 2019 zunächst 3,01 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 100 Euro monatlich. Ab 1. März 2020 steigt der Lohn um weitere 3,12 Prozent, mindestens 90 Euro. Im Jahr 2021 gibt es eine weitere Erhöhung um 1,29 Prozent, mindestens 50 Euro. Auch die Entgelte der Auszubildenden steigen: 2019 und 2020 um jeweils 50 Euro im Monat.
Damit bleibe die Kirche "auch weiterhin als Arbeitgeberin attraktiv", sagte der Leiter des Landeskirchenamts Nikolaus Blum. Neben der "beachtlichen Gehaltssteigerung" profitierten Kirchenmitarbeitende von weiteren Vorteilen. Dazu zählten etwa zusätzliche Feiertage, die dynamische Jahressonderzahlung von bis zu 80 Prozent eines Monatslohns und die beitragsfreie Altersvorsorge durch die Evangelische Zusatzversorgungskasse.
Auch Klaus Klemm vom Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern nannte es erfreulich, dass das Weihnachtsgeld nicht eingefroren wird. Damit seien angestellte und verbeamtete Mitarbeitende auch künftig gleichgestellt - anders als beim Freistaat Bayern. Dies sei ein "starkes Zeichen für die die Dienstgemeinschaft in der ELKB", sagte Klemm laut Mitteilung.
Mitarbeitende der Diakonie in Bayern erhalten bereits seit April 2,6 Prozent mehr Lohn. Über die Tarifanpassung bei der Diakonie über 2019 hinaus will die Kommission demnächst entscheiden. Die Arbeitsrechtliche Kommission ist das oberste Tarifgremium für die ELKB und die Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen nach eigenen Angaben rund 120.000 Mitarbeitende.