Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Sterbehilfe-Vereine, Einzelpersonen und Ärzte haben in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, weil sie im Grundgesetz zugesicherte Rechte wie beispielsweise die Berufsfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht verletzt sehen.
Der CDU-Politiker Brand gehörte 2015 zu der Abgeordnetengruppe, deren Antrag eine Mehrheit im Bundestag erhielt. Seit Dezember 2015 ahndet Strafrechtsparagraf 217 die auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Das Verbot gilt für Organisationen genauso wie für Einzelpersonen. Gewissensentscheidungen im Einzelfall sind ausgenommen. Bei der Suizidassistenz wird einem Sterbewilligen beispielsweise ein tödlich wirkendes Mittel überlassen. Es selbst zu verabreichen gilt als Tötung auf Verlangen und war auch schon vor 2015 verboten.
Brand äußerte sich überzeugt von der Rechtmäßigkeit des Verbots. "Wir haben bei diesem Gesetz so viele und so gründliche Überlegungen zu den vielen Details dieser besonders sensiblen Frage angestellt, dass ich wirklich zuversichtlich bin, dass wir auch vor dem Verfassungsgericht gut bestehen werden", sagte er dem epd. Der Abgeordnete, der an der Verhandlung teilnehmen wird, bezeichnete das Gesetz als "maßvoll".
Zu den Klägern gegen das Gesetz gehört Roger Kusch, Gründer des umstrittenen Vereins "Sterbehilfe Deutschland", der bis 2015 Suizid-Beihilfe für Mitglieder anbot. Der frühere Hamburger Justizsenator beruft sich auf die Vereinsfreiheit. "Durch Paragraf 217 sind wir gehindert, entsprechend unserer Satzung zu handeln", sagte er dem epd. Der Verein hatte bereits 2012 eine Parallelorganisation in der Schweiz gegründet. Ohne Unterstützung von dort hätte der deutsche Verein bereits Insolvenz anmelden müssen, sagte Kusch. Nach seinen Worten haben viele Mitglieder den Verein seit 2015 verlassen.