Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, hat sich gegen eine Widerspruchsregelung bei Organspenden ausgesprochen. "Ich finde die Widerspruchslösung unnötig und schädlich", sagte der evangelische Theologe am Montag im Deutschlandfunk. Denn eine solche Regelung würde die Effizienz des Organspendesystems nicht erhöhen. Auch unterminiere es das Vertrauen in das System, wenn jeder automatisch Organspender würde, der nicht widersprochen hat. "Damit wird der Körper nach dem Tod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit."
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will am Vormittag einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden vorlegen. Dabrock kritisierte, dass in dem Entwurf die Angehörigen eines Toten kein eigenes, "genuines" Widerspruchsrecht hätten, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt sei: "Das ist eine Übergriffigkeit."
Laut "Bild am Sonntag" sieht der Gesetzentwurf ein zweistufiges Verfahren vor: Wenn der Arzt den Hirntod feststellt, fragt er bei einem vom Gesundheitsministerium neu einzurichtenden Register nach, ob der Patient der Organspende widersprochen hat. Wenn nicht, gilt er erst mal als Spender. Danach muss der Arzt noch den nächsten Angehörigen fragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des Patienten bekannt ist. Ist das nicht der Fall, ist der Patient automatisch Organspender.
Dabrock erklärte, es sei wichtig, sich damit auseinanderzusetzen, ob man Organe nach dem Tod spenden wolle. Aber wenn jemand nicht in der Lage sei, sich damit zu beschäftigen, sollte er nicht automatisch Spender sein. "Das kann verfassungsrechtlich nicht richtig sein."
Der Theologe verwies darauf, dass der Entwurf einer zweiten Gruppe von Parlamentariern auch den Zweck habe, dass sich die Menschen mit Organspende auseinandersetzen, ohne dass es dabei den Automatismus der Widerspruchslösung gebe. Die Gruppe um den CDU-Politiker Heribert Hirte und die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock schlägt ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organspende ab.
Das Register soll Erklärungen umfassen, wie sie bisher auch auf dem Organspendeausweis möglich sind: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss bzw. Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person. Wer sich nicht entscheidet, soll nicht registriert werden. Derzeit stehen laut DSO rund 9.400 Patienten in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan.