Die von der Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz geforderte Prüfung dafür "als Gesinnungsschnüffelei zu diffamieren", sei Unsinn, sagte der Bischof der Landeskirche der Berliner Wochenzeitung "Die Kirche" (Ausgabe vom 24. März). Wer diese Grundordnung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht achte, könne in der Kirche keine Verantwortung übernehmen.
Im November stehen in der Landeskirche Gemeindekirchenratswahlen an. Dafür wurde vor einigen Tagen eine Handreichung der Kirchenleitung vorgelegt, die Hilfestellung bei der Vorbereitung der Wahlen geben soll und Kriterien für den Ausschluss von Leitungsämtern erläutert.
Als menschenfeindlich im Sinne der Kirchenregelung gelte, wenn Personen oder Gruppierungen "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" diffamiert, bedroht oder herabgewürdigt werden, betonte Dröge: "Wer so etwas vertritt oder einer Vereinigung angehört, die so etwas vertritt, oder diese unterstützt, kann bei uns nicht in den Gemeindekirchenrat gewählt werden."
Dies gelte für alle, "ob rechtsextrem, rechtspopulistisch oder linksextrem", oder wenn Gewalt in irgendeiner Weise befürwortet werde, betonte Dröge: "Nur faktisch ist nicht bekannt, dass es bei uns irgendwelche Linksextremen gibt, die vorhaben, sich in einen Gemeindekirchenrat wählen zu lassen."
Die AfD sei von ihrem Programm her zwar nicht als menschenfeindlich einzustufen, sagte Dröge: "Aber es gibt genug Mitglieder und Repräsentanten der AfD, die sich menschenfeindlich äußern." Dies müsse man sich dann genau anschauen.