Die Anträge der Opposition auf Streichung des Paragrafen 219a wurden abgelehnt. Die Opposition stimmte gegen den Regierungsantrag. Wesentliche Änderungen an dem Entwurf gab es nicht. Es bleibt dabei, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, darauf zwar hinweisen dürfen, für alle weitergehenden Informationen aber auf Behörden oder Ärztekammern verweisen müssen.
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Parlament habe keine Chance gehabt, das Gesetz in Ruhe zu beraten. Weil es "durchs Parlament gepeitscht" werde, habe es für die Opposition auch keine Möglichkeiten gegeben, den Entwurf zu verbessern. "Das finde ich dem Thema nicht angemessen", sagte Thomae.
Der Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a war am vergangenen Freitag im Bundestag erstmals beraten worden. Am Donnerstagnachmittag wird nach einer knapp 40-minütigen Debatte namentlich darüber abgestimmt. Der Paragraf stellt Werbung für Abtreibungen unter Strafe. Darunter fallen auch Informationen auf Homepages von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen.
Das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel war Auslöser für die Überarbeitung des Paragrafen 219a. Die SPD hatte zunächst wie die Grünen, die Linke und die FDP die Abschaffung des Paragrafen verlangt, handelte dann aber in monatelangem Ringen einen Kompromiss mit der Union aus, die das Werbeverbot beibehalten will.