Vor diesem Hintergrund könne die evangelische Kirche das neue Ladenschlussgesetz gut mittragen, dass der niedersächsische Landtag demnächst beschließen wolle. An diesem Donnerstag berät der Sozialausschuss des Landtages erneut über das Gesetz.
Das novellierte Gesetz soll nach den bisherigen Plänen den Schutz von Sonn- und Feiertagen erhöhen. Ladenöffnungen an staatlich anerkannten Feiertagen wären demnach künftig nicht mehr zugelassen. Gleichzeitig schriebe das Gesetz ausdrücklich vor, dass Gemeinden und Städte einen Sachgrund für eine Sonntagsöffnung angeben müssen. Sie wären außerdem verpflichtet, Anträge und erteilte Zulassungen unter Nennung des betroffenen Sonntags, des Grundes und des Gebietes öffentlich bekanntzugeben.
Konkret erlauben würde das Gesetz neben vier Sonntagsöffnungen im Jahr für das gesamte Gemeindegebiet zusätzlich zwei Sonntagsöffnungen pro Gemeinde für verschiedene Ortsbereiche. Außerdem könnte zusätzlich eine Sonntagsöffnung für eine einzelne Verkaufsstelle zugelassen werden, zum Beispiel bei einem Jubiläum.
Bei einer Verbandsanhörung hatten unter anderem die katholische und evangelische Kirchen sowie Gewerkschaften zu dem Entwurf Stellung bezogen. Meister betonte, er begrüße, "dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf das Ziel verfolgt, den Sonn- und Feiertagsschutz zu stärken und die Möglichkeit der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen zu begrenzen." Damit würde die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU umgesetzt, wonach es ausdrückliches Ziel ist, die Sonntagsöffnungszeiten nicht auszuweiten.