Dabrock hält Kompromiss beim Paragrafen 219a für "sinnvoll"

Peter Dabrock, evangelischer Theologe und Professor für Systematische Theologie.
© epd-bild/Peter Roggenthin
Peter Dabrock hält den Regierungskompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen für sinnvoll.
Dabrock hält Kompromiss beim Paragrafen 219a für "sinnvoll"
Der Theologe und Ethiker Peter Dabrock hält den Regierungskompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen für sinnvoll. "Einerseits wird der Paragraf 219a modifiziert, um dem Informationsrecht der Frauen gerecht zu werden. Andererseits bleibt das Gesamtgefüge der Schwangerschaftskonfliktparagrafen im Strafrecht und in den begleitenden Gesetzen unangetastet. Dabei sollte es zugunsten des Rechts- und des sozialen Friedens bleiben", sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.
13.02.2019
epd
Corinna Buschow und Franziska Hein

Dabrock wies auf das enorme Konfliktpotenzial der Abtreibungsdebatte hin. "Eine solche Diskussion hat alles Potenzial, den gesellschaftlichen Frieden hochgradig zu gefährden", sagte er. Denn durch Emotionalisierung und einseitige Betrachtungsweisen sei die Bereitschaft zu politisch und gesellschaftlich sinnvollen Kompromissen gesunken.

"Keine Schwangerschaft gegen den Willen der Mutter"

In der Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen müsse man allen Seiten Rechung tragen. Einerseits sei ein Schwangerschaftsabbruch keine "lockere" Angelegenheit der Empfängnisverhütung, dafür entscheide sich keine Frau leichtfertig. "Es kann keine Schwangerschaft gegen den Willen der Mutter geben", sagte Dabrock. Gleichzeitig müsse anerkannt werden, dass das Ungeborene ein Recht auf Leben habe.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Änderung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vorsieht. Union und SPD hatten monatelang um einen Kompromiss gerungen. Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss sollen Ärzte und Krankenhäuser künftig ohne Risiko der Strafverfolgung darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitergehende Informationen sollen sie an offizielle Stellen verweisen können. "Grob anstößige Werbung" soll weiter verboten bleiben.

Der Paragraf 219a verbietet Ärzten und Kliniken Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Es fallen aber auch sachliche Informationen darunter. An der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 hatte sich eine heftige politische Debatte über das Werbeverbot entzündet. Die SPD verlangte die Abschaffung des Paragrafen, die Union wollte ihn beibehalten.