Berliner Staats- und Domchor lehnt Aufnahme von Mädchen ab
Der Berliner Staats- und Domchor will ein reiner Knabenchor bleiben. "Es gab bisher die Bewerbung eines Mädchens, das nicht aufgenommen werden konnte, weil der Staats- und Domchor gemäß Satzung ein Knaben- und Männerchor ist", sagte eine Sprecherin der Universität der Künste dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Mutter des Mädchens stelle die Rechtmäßigkeit der Satzung in Frage, eine juristische Klage liege allerdings nicht vor. Die Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein, die sich in diesem Fall engagiert, hält den Ausschluss von Mädchen aus Knabenchören für diskriminierend.
Bräcklein sieht in der Nichtzulassung von Mädchen in staatlich geförderten Knabenchören einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Argument, dass sich der anatomische Unterschied auf die Stimme auswirke, lässt die Juristin nicht gelten. Er sei zwar hörbar, aber nur "subtil", erklärte sie Ende Dezember in Interviews. Rechtlich spiele er keine Rolle.
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Marie-Therese Schulte von der Universität der Künste sagte, der Satzung entsprechend sei die künstlerische Arbeit des Staats- und Domchors auf die Entwicklung und Förderung von Knabenstimmen ausgerichtet. Diese Ausbildung unterscheide sich in entwicklungspsychologischer wie auch physiologischer Hinsicht von der künstlerischen Ausbildung von Mädchenstimmen. Mädchen erführen in der Berliner Sing-Akademie, mit der der Knabenchor eng zusammenarbeite, eine ebenso professionelle Ausbildung.
Der Professor für Chorleitung und Dirigent des Staats- und Domchors, Kai-Uwe Jirka, ist zugleich künstlerischer Leiter der Sing-Akademie. Dort gibt es auch einen renommierten Mädchenchor.