Die Kirchen bitten darum, eine ausgewogene gesellschaftliche und politische Debatte "über dieses schwierige Thema" zu ermöglichen, heißt es in dem nichtöffentlichen Schreiben an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, Ralph Brinkhaus und Andrea Nahles, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Spahn hatte die Kassenfinanzierung der Präimplantationsdiagnostik (PID) als Änderungsantrag zu einem eigentlich fachfremden Gesetz in den Bundestag eingebracht.
Das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz beschäftigt sich mit ganz anderen Fragen - unter anderem soll es helfen, die Wartezeiten auf Arzttermine zu verkürzen. Dieses Vorgehen wird in dem Brief als "parlamentarisches Hauruckverfahren" kritisiert. "Dass die Frage der Zulassung der PID ein ethisch hoch sensibles Thema ist, wissen wir spätestens seit der sehr kontrovers geführten Debatte im Deutschen Bundestag mit der im Ergebnis knapp getroffenen Entscheidung für eine unter strengen Voraussetzung zugelassenen PID im Jahr 2011", heißt es in dem Brief vom 23. Januar, der in den Berliner Vertretungen der katholischen und evangelischen Kirche entstanden ist. Für die evangelische Seite hat der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann unterzeichnet. Auf katholischer Seite unterschrieb der Leiter des katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten.
Die genetische Untersuchung von Embryonen nach künstlicher Befruchtung ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Gefahr schwerer Erbkrankheiten oder von Fehl- und Totgeburten besteht. Paare, die entsprechende Genanlagen haben und eine Untersuchung des Embryos wollen, müssen sie selbst bezahlen, was mehrere Tausend Euro kosten kann. Die Regelung ist eine Folge davon, dass die PID in Deutschland ethisch hoch umstritten ist. In anderen Ländern ist die Untersuchung vor dem Einsetzen von Embryonen in die Gebärmutter durchaus üblich. Der Änderungsantrag sieht nun vor, dass Ehepaare Anspruch auf eine PID auf Kosten der Krankenkasse haben, wenn dazu alle Voraussetzungen vorliegen, die im Embryonenschutzgesetz geregelt sind.