Der Kompromiss trage sowohl der Rechtssicherheit für Ärzte, als auch der Informationsoptimierung für die Frauen Rechnung, sagte Gräb-Schmidt. Dadurch, dass das Werbeverbot für Abtreibungen beibehalten werde, habe die Entscheidung auch eine symbolische Bedeutung. Es werde an den Konfliktcharakter erinnert, ohne einen Schwangerschaftsabbruch als "normale" Angelegenheit anzusehen. "Sie schärft damit das Problembewusstsein der Gesellschaft, ohne dies nur auf dem Rücken der Betroffenen Frauen und beteiligten Ärzten auszutragen."
Durch die Informationspflicht sei eine sachliche Information durch die Ärzte entkriminalisiert und Frauen die nötige Hilfe angeboten worden, sagte Gräb-Schmidt, die seit 2013 im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sitzt. Ein anderer Weg wäre gewesen, Kriterien zur Unterscheidung von Werbung und Information zu erstellen. "Allerdings muss bei möglichen Lösungen eben darauf geachtet werden, verschiedene Haltungen in dieser Frage zusammenführen zu können."
Dem Koalitionskompromiss zufolge soll der umstrittene Strafrechtsparagraf 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, ergänzt werden. Damit soll ermöglicht werden, dass staatliche Stellen darüber informieren, wer Abtreibungen vornimmt. SPD und große Teile der Opposition hatten für eine Streichung des Paragrafen plädiert. Die Unionsparteien und die Kirchen hatten das abgelehnt.