Entscheidung über Reform des Paragrafen 219a erst 2019

Zettel mit der Aufschrift §219a
© Silas Stein/dpa/Silas Stein
Der Paragraf 219a stellt Werbung für Abtreibungen unter Strafe.
Entscheidung über Reform des Paragrafen 219a erst 2019
Die Debatte über den Paragrafen 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet, ist politisch hoch aufgeladen. Die Union will das Verbot beibehalten, die SPD will es abschaffen. Die Koalitionsdisziplin hindert sie aber daran. Nun geht der Streit weiter.

Die Auseinandersetzung über eine Reform des Strafrechtsparagrafen 219a wird die Koalition in Berlin auch im kommenden Jahr beschäftigen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sagte am Mittwoch in Berlin, man erwarte zunächst die Vorlage der Ministerrunde, die einen Kompromiss finden soll. Im Januar werde die SPD-Fraktion dann die Reformvorschläge diskutieren und bewerten.

Kein Öl ins Feuer gießen

Union und SPD seien bei dem Thema weit voneinander entfernt, sagte Schneider. Es komme darauf an, eine kluge Lösung zu finden, die nicht zu neuen Debatten über Abtreibung führe. Man dürfe kein Öl ins Feuer gieße, warnte Schneider. Die Unionsfraktion hatte bereits am Dienstag erklärt, sie werde das Thema erst im neuen Jahr beraten.

Über einen Kompromiss zur Reform des Paragrafen 219a verhandeln Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte, dass die fünf Minister sich am Mittwoch erneut getroffen hatten. Wann die Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern abgeschlossen werden soll, blieb dabei weiter offen. Aus den Ministerien verlautete, die Gespräche dauerten an.

Koalition ringt um Gesetzesreform

Der Paragraf 219a stellt Werbung für Abtreibungen unter Strafe. Gerichte hatten deshalb Ärzte verurteilt, die auf ihrer Website darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe hatte die Debatte vor gut einem Jahr breit entfacht. Seitdem wird in der Koalition um eine Gesetzesreform gerungen.

Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte auf dem Bundesparteitag in Hamburg bekräftigt, dass sie den Paragrafen beibehalten wolle. Demgegenüber hatte die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles erklärt, sie erwarte bis Anfang dieser Woche einen Vorschlag der Ministerrunde. Das Ziel müsse sein, so Nahles, dass Ärzte nicht länger strafrechtlich verfolgt werden und Frauen sich unabhängig informieren können. Zunächst hatte es geheißen, bis zum Herbst würden die Koalitionspartner einen Kompromiss aushandeln.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, forderte von Nahles, den Abgeordneten ihrer Fraktion eine Gewissensentscheidung zu ermöglichen. "Wenn Andrea Nahles Rückgrat hätte, dann würde sie den Abgeordneten die Abstimmung um den Paragrafen 219a einfach freigeben", sagte Kubicki dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Mittwoch). Nun will die FDP die Situation nutzen, um die Abgeordneten der SPD in die Enge zu treiben und am Donnerstagabend im Parlament über eine Streichung des Paragrafen 219a abstimmen lassen. Wenn die Abstimmung nicht freigegeben ist, muss die SPD-Fraktion gegen den FDP-Antrag stimmen, obwohl sie selbst den Paragrafen eigentlich abschaffen will. Einen eigenen Antrag dazu hat sie aber aus Rücksicht auf den Koalitionspartner auf Eis gelegt.

Forderung nach Aufhebung des Fraktionszwangs

Im Bundestag gibt es rechnerisch eine Mehrheit von SPD, Grünen, FDP und Linksfraktion für eine Abschaffung oder zumindest eine Abschwächung des Paragrafen 219a. Auch aus der SPD kamen bereits Forderungen, die Entscheidung zu einer Gewissensentscheidung zu erklären und den Fraktionszwang aufzuheben, zuletzt vom früheren Parteivorsitzenden Martin Schulz.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, forderte ein Ende des "Zögerns und Zauderns". Für die Betroffenen sei es fatal, dass die Entscheidung weiter verschoben werde: "Die Union ist rücksichtslos und bleibt stur. Die SPD hätte jetzt mit uns Grünen, Linken und FDP die Chance, Klarheit für Frauen und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte herzustellen und eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches zu finden", sagte Schauws.



Der Bundesrat will sich auf Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr an diesem Freitag mit einem Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a beschäftigen.