Foto: epd-bild/Werner Krüper
(Symbolbild)
Stiftung "Anerkennung und Hilfe": Anmeldefrist wird verlängert
Menschen, die in deutschen Behindertenheimen und Psychiatrien vor 1990 Leid und Unrecht erfahren haben, können sich noch bis Ende 2020 für Unterstützungsleistungen anmelden. Das Bundeskabinett habe eine Verlängerung der Anmeldefrist für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beschlossen, teilte das Bundessozialministerium am Mittwoch in Berlin mit.
Die Frist soll den Angaben zufolge um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. "Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung Ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht ausgeschlossen bleiben", sagte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Die Verlängerung wird erst endgültig wirksam, wenn auch Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung die Vereinbarung unterschreiben. Bis zum Jahresende soll das der Fall sein.
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Anmelden für die Stiftungsleistungen von bis zu 14.000 Euro können sich Menschen, die als Kinder oder Jugendliche wegen der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrien gelitten haben und die von den Folgewirkungen noch immer beeinträchtigt werden. Für die alte Bundesrepublik gilt dabei der Zeitraum zwischen 1949 und 1975, für die DDR 1949 bis 1990.
Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ist Teil des Hilfesystems für Opfer einer unrechten Behandlung. Damit soll das Leid der Betroffenen anerkannt und das erlebte Unrecht aufgearbeitet werden.