Die Entscheidung der Innenbehörde sei offensichtlich rechtswidrig gewesen, heißt es in dem Beschluss des Gerichtes. Die Voraussetzungen, die als "Trauermarsch" zum Gedenktag des 9. Novembers angemeldete Demonstration wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung zu verbieten, seien nicht gegeben, sagte ein Gerichtsprecher am Freitag auf Anfrage. Der Innenverwaltung bleibt jetzt noch die Beschwerdemöglichkeit beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Anmelder der rechten Demonstration ist nach Angaben des "Bündnisses gegen Rechts" Enrico Stubbe, der bereits mehrfach die rechtsradikalen "Merkel muss weg"-Aufmärsche organisiert hatte. Laut Polizei sind 250 Teilnehmer angemeldet. "Wir für Deutschland" hatte gegen das Verbot ihres geplanten "Trauermarschs" durch die Innenverwaltung Beschwerde beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt.
Die Berliner Innenbehörde hatte den rechtsextremen Aufzug am Mittwoch verboten. Die Art des Aufzuges negiere in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert des Gedenktages am 9. November, hieß es zur Begründung. Die Demonstration sei "damit aus Gründen der öffentlichen Ordnung zu verbieten", wie es hieß.
"Wir für Deutschland" kündigte auf seiner Facebook-Seite an, dass der sogenannte "Trauermarsch für die Opfer von Politik" durch das Berliner Regierungsviertel nun am Freitag stattfinden soll. Dazu sind Gegenproteste angemeldet.