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Die Kirchensteuer geht auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen.
Mehrheit für Verzicht der Kirchen auf Staatsleistungen
Eine Mehrheit von 59 Prozent der Bevölkerung spricht sich einer Umfrage dafür aus, dass die katholische und die evangelische Kirche freiwillig auf historisch entstandene Staatsleistungen verzichten.
Die Verzichtsforderung finde unter Konfessionslosen erwartungsgemäß mit 72 Prozent die höchste Zustimmung, berichtet die mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube und Heimat" in ihrer Ausgabe vom 4. November unter Berufung auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa-Consulere in Erfurt. Für die Umfrage wurden den Angaben zufolge 2.061 Personen befragt.
Wie es weiter hieß, waren 58 Prozent der katholischen Kirchenmitglieder sowie landeskirchliche Protestanten mit 53 Prozent für einen Verzicht der Kirchen auf die Staatsleistungen. An vierter Stelle stünden mit 46 Prozent die Mitglieder freikirchlicher Gemeinden, die keinerlei Staatsleistungen empfangen.
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Wie das Institut Insa-Consulere in einem Newsletter vom 26. Oktober mitteilte, sind laut der Umfrage zudem 76 Prozent der Linken-Wähler und 74 Prozent der AfD-Anhänger für eine Abschaffung des staatlichen Einzugs der Kirchensteuer. Es folgten die Wähler der FDP (67 Prozent), der Grünen (66 Prozent) und der SPD (65 Prozent). Am geringsten sei die Zustimmung zu dieser Aussage bei den Wählern der CDU mit 54 Prozent.
Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt im Grundsatz bis heute.