Im Parlament müsse darüber gesprochen werden, noch bevor solche Tests als Kassenleistung zugelassen werden könnten, erklärte die Bundesvereinigung Lebenshilfe am Donnerstag in Berlin. Der Verband unterstützt und vertritt behinderte Menschen und ihre Familien.
Die Lebenshilfe befürchtet, dass die Bluttests zur Regel-Untersuchung in der Schwangerschaft werden und so Ärzte flächendeckend nach dem Down-Syndrom und anderen Chromosomen-Veränderungen im Bauch der Mutter fahnden. Das erhöhe den Druck auf die Eltern, sich gegen ein behindertes Kind zu entscheiden. Bundestagsabgeordnete hatten im Juli ein Papier veröffentlicht, in dem sie verlangen, dass sich der Bundestag mit der ethischen Problematik der vorgeburtlichen Tests auseinandersetzt. An diesem Freitag wollen sich die Unterstützer und Unterstützerinnen der Initiative erneut zu Wort melden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen wird demnächst darüber entscheiden, ob ein einfacher Test auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) künftig von den Krankenkassen bezahlt werden soll. Diesen Test gibt es seit 2012, und er ermöglicht, per Blutuntersuchung bei der Mutter festzustellen, ob ein Kind wahrscheinlich mit Down-Syndrom zur Welt kommt. Bis dahin war dies nur über eine Fruchtwasseruntersuchung möglich, bei der ein Risiko für Fehlgeburten besteht. Bislang müssen werdende Eltern den Test selbst bezahlen.