Das Oberverwaltungsgericht entschied in einem Eilbeschluss, dass die RWE Power AG das Waldgebiet vorläufig nicht abholzen darf. Das Verbot gilt solange, bis über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutzes Deutschland (BUND) NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist (AZ.: 11 B 1129/18). Der Beschluss erging nur einen Tag nach dem Verbot einer für Samstag geplanten Groß-Demo am Hambacher Forst, bei der bis zu 20.000 Menschen gegen die drohende Rodung des Waldes protestieren wollen.
"In der Region leben fast eine halbe Million evangelische Gemeindeglieder, darunter sowohl RWE-Beschäftigte, deren Arbeitsplatz bislang an der Braunkohle hängt, als auch Familien, die ihre Dörfer verlassen mussten oder deren Dörfer von Abriss bedroht sind", schreibt Rekowski. Sein Eindruck sei, dass die Menschen im Wesentlichen die Frage nach der Zukunftsplanung für die Region umtreibe. "Dass ein grundlegender Strukturwandel für ein Leben nach der Braunkohle erfolgen muss, ist für alle offenkundig", erläuterte der Präses.
"Aus meiner Sicht ist es ein gravierender Fehler, wenn Politik einen Beschluss über einen Einstieg in den Ausstieg aus der Braunkohle immer weiter hinausschiebt", erklärte er. Es sei unverantwortlich, Menschen ohne klare Perspektive zu lassen. "Je früher ein Beschluss zum Ausstieg kommt, je mehr Zeit zur Verfügung steht, desto größer sind die Chancen den nötigen Strukturwandel sozialverträglich und ökonomisch akzeptabel hinzubekommen", betonte Rekowski. Arbeitsplätze und Klimaschutz dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Bis 2040 plant der Essener Energiekonzern im Hambacher Forst den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle. Die mit Besetzungen verbundenen Proteste gegen die Abholzung eines derzeit noch verbliebenen Waldstücks gelten als Sinnbild für den Widerstand gegen den Kohle-Abbau in Deutschland.