Der bereits erwachsene Sohn und der Vater der Familie würden später erwartet. In der Gemeinde St. Martin in Fürth waren die Frau, ihr Mann und die Kinder im Jahr 2016 für zwei Monate im Kirchenasyl. Die Familie K. stammt aus dem umkämpften Bürgerkriegsgebiet Donezk.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage der Frau gegen ihre Abschiebung vor vier Wochen stattgegeben. Sie hatte diese mit ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin begründet, die sie im Jahr 2016 begonnen hat und die drei Jahre dauert. Mit dem Beschluss sei nun auch geklärt, sagte Anwalt Schönweiß, "dass alleine eine Ausbildung oder Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht gibt".
Nicht nur in diesem Fall sei die Behörde "weit über das Ziel hinausgeschossen", erklärte Schönweiß. "Wir dürfen nie vergessen, dass es doch um Menschen geht". Es berge Gefahren, wenn die Zentralen Ausländerbehörden Abschiebungen in den Vordergrund stellten und rechtsstaatliche Grundsätze "einfach über Bord geworfen werden", sagte der Jurist.