Die gesetzlichen Beitragsregelungen für Kitas unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Ländern ist die Festlegung der Gebühren Sache der Kommunen. Die Höhe schwankt laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zwischen 30 und fast 400 Euro pro Monat. In vielen Ländern sind die Beiträge nach Einkommen der Eltern gestaffelt oder werden bei Bedarf von der Jugendhilfe übernommen.
Vorreiter auf dem Weg zur beitragsfreien Kita für alle ist Berlin. Hier entfielen zum 1. August auch die Gebühren für unter einjährige Kinder. In Hessen ist jetzt das erste, zweite und dritte Kindergarten-Jahr (ab drei Jahren) für sechs Stunden am Tag gebührenfrei, in Niedersachsen gilt dies für bis zu acht Stunden täglich. Ein ähnliches Modell plant Bremen zum August 2019, ab 2020 soll dort vollständige Beitragsfreiheit gelten.
Die Kindergartengebühren hatte als erstes Bundesland Rheinland-Pfalz ab 2007 schrittweise abgeschafft. Seit 2010 ist dort der Besuch von öffentlich geförderten Kitas für alle Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei. Hamburg folgte 2014: Hier haben Kinder von der Geburt bis zur Einschulung Anspruch auf beitragsfreie Betreuung bis zu fünf Stunden täglich.
In Brandenburg kostet seit dem 1. August das letzte Kindergartenjahr nichts mehr, was in Nordrhein-Westfalen bereits seit 2011 und in Thüringen seit Januar 2018 gilt. Langfristig sollen in allen drei Ländern die Elternbeiträge ganz wegfallen. Das planen auch Mecklenburg-Vorpommern ab 2020 sowie Schleswig-Holstein. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wollen dagegen an den Gebühren festhalten. Der Mehrheit der bayerischen Eltern sei Qualität wichtiger als kostenlose Kitas, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in München. Es gebe zudem keine Anzeichen dafür, dass Eltern sich Betreuungsplätze momentan nicht leisten könnten, die Betreuungsquote sei hoch. Bayern setze stattdessen auf das neue Familiengeld, das zum 1. September 2018 eingeführt wird.