Das Gericht hat demnach der Klage der Frau gegen ihre Abschiebung stattgegeben. Sie hatte diese mit ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin begründet, die sie 2016 begonnen hat und die drei Jahre dauert.
Der jetzige Beschluss übt Kritik an der Zentralen Ausländerbehörde. Sie sei "zu einer vollständigen Sachverhaltserfassung und insbesondere Aktenauswertung verpflichtet", heißt es. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich die Behörde mit der Abschiebung befasst habe, gebe es aber im Verfahren der Svitlana K. eine "unübersichtliche Aktenführung". Das habe der Senat auch schon in mehreren anderen Verfahren festgestellt, steht in dem Beschluss. Er ist nicht anfechtbar.
Ihm sei nun ein "großer Stein vom Herzen gefallen", sagte der Fürther evangelische Pfarrer Kuno Hauck, der die Familie seit drei Jahren kennt. Er hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach der Abschiebung am 18. Juli einen Brief geschrieben, in dem er die derzeitige Flüchtlingspolitik scharf kritisierte.
Die Familie K., die Anfang 2017 drei Monate lang in Haucks Gemeinde im Kirchenasyl war, stammt aus dem umkämpften Bürgerkriegsgebiet Donezk. Der ausgebildeten Krankenschwester Svitlana K. habe die Schulleitung kürzlich überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, berichtete Hauck.
Die bayerische Diakonie hatte bereits Anfang Juli einen Abschiebestopp für Flüchtlinge gefordert, die in der Pflege arbeiten. Es grenze an "Irrsinn", motivierte ausgebildete Migranten des Landes zu verweisen, obwohl wir mancherorts aus Personalmangel keine Pflegebedürftigen mehr aufnehmen könnten, sagte Diakoniepräsident Michael Bammessel.