Nach dem archäologischen Fund eines Bronze-Pferdekopfes aus der Römerzeit soll das Land Hessen einem Bauern 773.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Limburg am Freitag. Die Richter schlossen sich damit der Einschätzung einer Gutachterin an, die den Wert der antiken Skulptur auf rund 1,6 Millionen Euro geschätzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen (AZ: 4 O 140/16).
Der auf dem Grundstück des Bauern im mittelhessischen Lahnau-Waldgirmes ausgegrabene Pferdekopf ging nach der Entdeckung 2009 in den Besitz des Landes über. Nach dem damals geltenden Denkmalschutzgesetz steht dem Bauern die Hälfte des Wertes als Entschädigung zu. Die beiden Seiten hatten sich jedoch auf keinen Betrag einigen können. Ursprünglich verlangte der Bauer 1,8 Millionen Euro für den Fund, das Land hingehen wollte zunächst nur 48.000 Euro zahlen. Nach einem Beschluss des Regierungspräsidiums Gießen hatte der Landwirt diesen Betrag bereits erhalten.
Der lebensgroße, schwärzliche Pferdekopf ist Teil eines Reiterstandbilds, das wohl Kaiser Augustus darstellt. Er zeigt auf dem Nasenrücken eine Platte mit der Darstellung des römischen Kriegsgottes Mars, an den Seiten sind Viktorien (Siegesgöttinnen) angebracht. Der Pferdekopf wurde damals in elf Metern Tiefe am Grund eines ausgegrabenen Brunnens gefunden, der mit Holz ausgekleidet war. Anhand des Holzes datieren die Archäologen die Aufstellung des Standbilds in die Jahre 4 oder 3 vor Christus.