Nenad M. hat nach Angaben des Elternvereins Mittendrin, der die Klage unterstützt, fast elf Jahre lang eine Schule für geistig behinderte Menschen besucht, obwohl er durchschnittlich begabt ist. Trotz jahrelanger Bitten an seine Lehrer habe er erst kurz vor seinem 18. Geburtstag auf ein Berufskolleg wechseln dürfen, wo er mit Bestnoten seinen Hauptschulabschluss nachgeholt habe.
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Schule bei der jährlichen Überprüfung des Förderbedarfs auffallen müssen, dass Nenad M. keinen Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung hatte. Bei der gebotenen Prüfung wäre auch der falsche Förderschwerpunkt festgestellt worden und der Kläger hätte auf eine andere Schule wechseln können, auf der er zeitnah einen Hauptschulabschluss hätte erwerben können, erklärte das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Auf Schulen mit den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können Schüler keinen Hauptschulabschluss machen.
Der Kölner Elternverein Mittendrin begrüßte das Urteil. Nenads Geschichte sei kein Einzelfall. Die Vorsitzende Eva-Maria Thoms forderte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) dazu auf, die Förderschulen auf weitere Fälle zu überprüfen. Offenbar sei nicht gewährleistet, dass Fehl-Gutachten erkannt und fehlerhafte Einstufungen von Schülern korrigiert werden, beklagte der Verein.