Für die nur subsidiär geschützten Flüchtlinge war der Familiennachzug im März 2016 zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden. Ab dem 1. August sollen nach einer Vereinbarung der großen Koalition pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nach Deutschland kommen können.
Den subsidiären beziehungsweise eingeschränkten Schutzstatus erhalten Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung droht.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit regulärem Schutzstatus ist derweil deutlich gesunken. Im ersten Halbjahr 2018 wurden dem Bericht zufolge für Angehörige von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen nach Angaben des Auswärtigen Amts 18.451 Visa erteilt. Das sind deutlich weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im ersten Halbjahr 2017 erhielten aus diesen Ländern 31.247 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs ein Visum. Im gesamten Jahr 2017 waren es 54.307 Visa für die Hauptherkunftsländer.