Wie der Betroffenenverband am Dienstag mitteilte, lehnt er die Meldepflicht von Personen an die Polizei ab, die in der Unterbringung waren, wie es der neue Gesetzentwurf vorsieht. Personengruppen mit psychiatrischer Diagnose würden dabei als potenziell gefährlich eingestuft, ohne den Einzelfall zu betrachten. Das sei "diskriminierend" und unterlaufe die ärztliche Schweigepflicht. Der Betroffenenverband sieht darin immer noch den Geist der heftig kritisierten "Unterbringungsdatei", die psychisch Kranke vor allem als Gefährder gesehen habe.
Des Weiteren kritisierte der Verband, dass den Kliniken immer noch "unmittelbarer Zwang" gegen Patienten erlaubt würde. Ein massiver körperlicher Übergriff ist laut Verband aber entschieden abzulehnen. Untergebracht werden dürften nur Menschen mit eingeschränkter Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Diese dürfe aber nicht generell allen Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstellt werden, so der Verband.
Nach heftiger Kritik des Bayerischen Bezirketags und von Verbänden hatte das bayerische Kabinett im Juni eine geänderte Fassung des Gesetzes vorgelegt. Es wird am Mittwoch (11. Juli) in zweiter Lesung im Landtag angehört.