Nachdem sich Union und SPD nicht auf eine Reform des Werbeverbots zu Abtreibungen einigen konnten, beschäftigt das Thema weiterhin den Bundestag. In einer Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochabend in Berlin sprachen sich Sachverständige sowohl für als auch gegen eine Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aus.
Der Paragraf 219a stellt die Werbung für Abtreibungen unter Strafe. Er war Ende vergangenen Jahres in den politischen Fokus gerückt, nachdem eine Gießener Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Sie hatte auf ihrer Internetseite darüber informiert, dass sie Abtreibungen vornimmt.
Die Befürworter einer Streichung des Paragrafen argumentierten mit dem Recht der Frauen auf frei zugängliche Informationen über Abtreibungen und der Rechtsunsicherheit für Ärzte, die entsprechende Informationen geben. Dazu zählten unter anderem der Bundesverband der "pro familia"-Beratungsstellen, die Pflichtberatungen zum Schwangerschaftsabbruch anbieten, und der Deutsche Juristinnenbund.
Die Regelung sei ein Anachronismus, erklärte Ulrike Lembke vom Juristinnenbund. Sie sei bis vor wenigen Jahren praktisch nicht mehr angewendet worden. Daphne Hahn von "pro familia" berichtete, inzwischen gebe es zahlreiche Anzeigen von Lebensschützern gegen Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen.
Der Hamburger Rechtwissenschaftler Reinhard Merkel, der sich für eine Abschaffung des Paragrafen 219a aussprach, wies darauf hin, die allein sachliche Information über Abtreibungen durch einen Arzt unter Strafe zu stellen, sei verfassungswidrig. Der Mediziner mache sich mit der Abtreibung nicht strafbar und könne sich daher auch mit Informationen darüber nicht strafbar machen. Anstößige Werbung für Abtreibungen müsse aber verboten bleiben, sagte Merkel. Dafür reiche das Berufsrecht nicht aus. Das müsse im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt werden.
Der Augsburger Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel, der sich gegen eine Streichung des Paragrafen 219a aussprach, regte an, seriöse Informationen über Abtreibungen und Ärzte, die sie vornehmen, könnten beispielsweise auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitgestellt werden.
Die katholische Kirche und die katholischen Schwangeren-Beratungsstellen "donum vitae" sowie ein Vertreter der Organisation "Ärzte für das Leben" sahen hingegen die Gefahr, dass eine Reform oder Streichung des Paragrafen 219a den Abtreibungskompromiss der 1990er Jahre wieder infrage stellen würde. Das Werbeverbot sei Teil dieses Kompromisses, der den Schutz ungeborenen Lebens und das Selbstbestimmungsrecht und die Gesundheit der Frauen gegeneinander abwäge, argumentierten sie.
Die Geschäftsführerin des Bundesverbandes von "donum vitae", Andrea Redding, machte darauf aufmerksam, dass viele Beratungsstellen selbst Mühe haben, an aktuelle Informationen über Ärzte zu kommen, die Abtreibungen vornehmen. Es sei nicht Sache der Beraterinnen, solche Informationen zu recherchieren, sagte Redding. Sie seien dazu da, ungewollt schwangeren Frauen mit der Beratung einen Schutzraum zu bieten, in dem sie ihre Entscheidung treffen können.
Dem Bundestag liegen Gesetzentwürfe von den Grünen, der Linksfraktion und der FDP vor. Grüne und Linke verlangen die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Die FDP will den Paragrafen so überarbeiten, dass sachliche Informationen nicht strafbar sind, grob anstößige Werbung aber weiter strafrechtlich verfolgt werden kann. Auch die SPD hat einen Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots vorgelegt, verfolgt ihn aber derzeit mit Rücksicht auf den Koalitionspartner nicht weiter. Union und AfD wollen das Werbeverbot in seiner jetzigen Form beibehalten.