Bundesregierung will Wohnfläche bei Baukindergeld begrenzen

Bundesregierung will Wohnfläche bei Baukindergeld begrenzen
Die Koalition will mit dem Baukindergeld Familien helfen, ein Eigenheim zu bauen oder zu erwerben. Doch strittig ist, wie groß das Haus sein darf, das gefördert wird.

Die Bundesregierung will bei dem geplanten Baukindergeld neben einer Einkommensgrenze auch bei der Wohnfläche Obergrenzen für die Förderung von Wohneigentum einführen. Das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtete am Wochenende, Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bauminister Horst Seehofer (CSU) hätten sich auf eine Obergrenze von 120 Quadratmetern für eine vierköpfige Familie geeinigt. Für jedes weitere Kind solle es ein Plus von zehn Quadratmetern geben. Größere Wohnungen erhielten demnach keine Förderung. Daran kommt Kritik aus der Union.

Mut zum Eigentum machen

Kai Wegner, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, lehnt die Flächenbegrenzung ab. "Wir wollen möglichst vielen Familien Mut zum Eigentum machen und sie dabei nicht einschränken", sagte er. Sein Fraktionskollege Eckhardt Rehberg befürchtet, dass die meisten Familien, gerade auf dem Land, vom Baukindergeld ausgeschlossen würden. Die Beschränkung auf zehn Quadratmeter ab dem dritten Kind sei lebensfremd: "So kleine Kinderzimmer werden heute gar nicht mehr gebaut."

Ausweitung der Fördergrenze

Das Bundesbauministerium teilte mit, man wolle im parlamentarischen Verfahren für eine Ausweitung der Fördergrenze auf 140 Quadratmeter für eine Familie mit bis zu zwei Kindern werben. Für jedes weitere Kind sollten 15 Quadratmeter mehr möglich sein, teilte eine Sprecherin des Ministeriums dem Evangelischer Pressedienst (epd) mit. Für das Baukindergeld sind zwei Milliarden Euro vorgesehen. Am Donnerstag kommt der Haushaltsausschuss zu seiner Bereinigungssitzung für den Bundestat 2018 zusammen.



Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Einführung des Baukindergelds von jährlich 1.200 Euro pro Kind beschlossen, das für den Erwerb von Wohneigentum zehn Jahre lang gezahlt werden soll. Anspruch darauf haben Familien, die bis zu 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen vorweisen. Bei jedem Kind unter 18 Jahren wächst der Betrag um 15.000 Euro.