In der Bremer Außenstelle des Bundesamtes sollen mehr als 1.100 Asylbescheide ohne ausreichende Rechtsgrundlage erteilt worden sein. Die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt ermittelt wegen Asylbetrugs und Korruption gegen die frühere Amtsleiterin und Anwälte.
Den Vorwurf der Bestechlichkeit wies Joester zurück. Seine Mandantin habe nie Geld angenommen. Die Vorwürfe seien "Unsinn". Weder habe sie Vorteile angenommen, noch habe sie Geld an Anwälte angewiesen, die dafür Asylsuchende gezielt nach Bremen gebracht hätten. Dies lasse sich belegen. Die Verfahren seien aus Gründen der Überlastung anderer Außenstellen und mit Wissen der Zentrale des Bamf in Nürnberg nach Bremen verlegt worden.
Das Vier-Augen-Prinzip missachtet
Den von der Innenrevision des Bamf erhobenen Vorwurf, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, nannte Joester "ein Stück aus dem Tollhaus". Das Vier-Augen-Prinzip sei von der Zentrale erst am 1. September 2017 in Kraft gesetzt worden. Die von der Innenrevision des Bamf überprüften Fälle bezögen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017.
Auch der Anwalt eines der beschuldigten Juristen wies die Vorwürfe entschieden zurück. Dass die ehemalige Amtsleiterin viele der betroffenen Asylanträge mangels Zuständigkeit gar nicht hätte bearbeiten dürfen, sei "haltlos", sagte Henning Sonnenberg im Interview. Er berichtet von einem Erlass der Bamf-Zentrale in Nürnberg, wonach die Bremer Außenstelle zumindest zeitweise auch für die Bearbeitung von Asylanträgen aus Teilen von Niedersachsen zuständig war.
Um bei der Abarbeitung von Anträgen zu helfen, seien zumindest im Jahr 2015 Flüchtlinge aus dem Landkreis Cuxhaven nach Bremen gebracht worden. Für den Transport seien von den jeweils zuständigen Kommunen Busse gechartert worden. Dass Anwälte Flüchtlinge busweise nach Bremen gebracht hätten, um dort ihre Anträge bearbeiten zu lassen, sei daher eine "Räuberpistole", sagte Sonnenberg.