Der Antrag enthält 28 Punkte, die die AfD in einem Untersuchungsausschuss prüfen will. Darunter sind auch Fragen nach Umständen und Rechtsgrundlage der Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im September 2015, in Ungarn gestrandete Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Andere Punkte beschäftigen sich mit den Kosten für Flüchtlinge, der Sicherheitslage und den konkreten Vorwürfen gegen das Asyl-Bundesamt. Der Ausschuss soll nach der AfD-Forderung elf Mitglieder sowie dieselbe Zahl an Stellvertretern haben, die nach Fraktionsstärke verteilt würden. Auf die AfD-Fraktion entfielen danach zwei ordentliche Mitglieder.
Die Diskussion um einen Untersuchungsausschuss zur Asylpolitik hatte durch die Affäre um mutmaßlich rechtswidrige Asylbescheide in Bremen wieder an Fahrt gewonnen. Die FDP fordert ebenfalls einen Untersuchungsausschuss. Einen konkreten Antrag, der deutlich macht, inwiefern der Auftrag an die Prüfer über die Bamf-Affäre hinausgehen soll, gibt es von dieser Seite noch nicht.
Vertreter der anderen Fraktionen äußerten sich bislang skeptisch bis ablehnend. Vertreter der Grünen betonten, sie würden keine gemeinsame Sache mit der AfD machen. Die Beratung über die Einberufung eines Untersuchungsausschusses steht für Donnerstag kommender Woche (7. Juni) auf der Tagesordnung des Bundestags.