CDU-Generalsekretärin signalisiert Verständnis für Kreuz-Pflicht

Kreuz im öffentlichen Bereich
Foto: epd-bild/Thomas Lohnes
"Für mich ist es als Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken immer eine Freude, wenn ich ein Kreuz im öffentlichen Bereich sehe", sagte Kramp-Karrenbauer.
CDU-Generalsekretärin signalisiert Verständnis für Kreuz-Pflicht
CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat ein gewisses Verständnis für die geplante Kreuz-Pflicht in bayerischen Behörden geäußert.

"Für mich ist es als Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken immer eine Freude, wenn ich ein Kreuz im öffentlichen Bereich sehe", sagte Kramp-Karrenbauer dem Berliner "Tagesspiegel" (Montag). Bei der jüngsten Kruzifix-Debatte habe sie bei den Bayern anfangs Probleme gehabt "mit der Begründung, wenn es heißt, das Kreuz sei kein religiöses Symbol".

Auf die Frage, ob ein staatlich verordnetes Kreuz in Amtstuben Menschen anderer Religionen ausgrenze, sagte die CDU-Generalsekretärin: "Wir haben im Saarland diese Erfahrung nicht gemacht." Wenn sich jemand, etwa im Gerichtssaal, von einem Kreuz gestört fühlte, seien das in der Regel Menschen gewesen, die sich selbst als nicht gläubig bezeichneten. "In dem Fall muss die Behörde natürlich reagieren und das Kreuz im Zweifel abnehmen. Das entspricht unserem Verständnis von Religionsfreiheit."

Weiter betonte Kramp-Karrenbauer, ihrer Erfahrung nach "löst der Anblick eines Kreuzes - ebenso wie etwa der Anblick der Kirchtürme - selbst bei Menschen, die sich als nicht so religiös bezeichnen - einen Impuls aus, der eng mit Heimat und eigener Herkunft verbunden ist".

Das bayerische Kabinett hatte kürzlich die allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats geändert. Im Eingangsbereich aller staatlichen Dienstgebäude muss ab 1. Juni als Ausdruck der "geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung angebracht werden. Die Anordnung der Staatsregierung hat für Kritik von Juristen, Parteien und Kirchenvertretern gesorgt - es gab aber auch Zustimmung für den Beschluss.