Steinmeier betonte, er sei nicht Schiedsrichter über die Entscheidungen, die in Bayern getroffen worden sind. Es gebe aber ein paar verfassungsrechtliche Maßstäbe, die man zu Hilfe nehmen könne, sagte der promovierte Jurist unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses habe schon 1995 entschieden, dass das Kreuz den Wesenskern des Christentums symbolisiere. Es sei nach den Worten von Kardinal Reinhard Marx nicht vom Staat, sondern von der Kirche zu füllen.
Das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte im April die allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Bundeslandes geändert. Im Eingangsbereich aller staatlichen Dienstgebäude muss ab 1. Juni als Ausdruck der "geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung angebracht werden. Die Kreuz-Pflicht sorgte für eine kontroverse Debatte.