Dem Ziel, den Interessen betroffener Schutzberechtigter nach einer Familienzusammenführung entgegenzukommen, werde der Gesetzentwurf nicht gerecht, heißt es in einer Stellungnahme der evangelischen und katholischen Kirche, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Die Pläne berücksichtigten nur unzureichend den verfassungs-, völker- und europarechtlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie, heißt es darin weiter.
Diesen rechtlichen Vorgaben werde ein Kontingent nicht gerecht. Noch dazu sei es "zahlenmäßig restriktiv bemessen", kritisieren die Kirchen. Die große Koalition will den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit dem untergeordneten, subsidiären Schutz, der seit Frühjahr 2016 ausgesetzt ist, ab August wieder ermöglichen. Pro Monat sollen 1.000 Angehörige kommen können. Die Kontingentregelung schafft aber nicht wieder einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführungen, wie ihn die Kirchen fordern.
Seehofer kündigte am Donnerstag an, dass der Gesetzentwurf zum Familiennachzug voraussichtlich am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beraten werden soll. Damit sei eine zeitgerechte Umsetzung mit den Beratungen in Bundestag und Bundesrat bis zum 1. August möglich.