Sie befürchte allerdings, dass die Bundesregierung einlenken und notfalls entsprechende Grundgesetz-Paragrafen "ändern oder neu interpretieren" werde.
Religionsgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts sollten "den Staat im Sinne der Bildung und Erhaltung eines Wertekanons unterstützen, in dem sie friedens-, rechts- und wertefördernd auftreten und ihrerseits das staatliche Gewalt- und Strafmonopol anerkennen", erklärte Kelek. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Moscheeverbände diese Kriterien erfüllten. Auch sei kaum denkbar, dass sie Imane oder Religionslehrer akzeptierten, die an deutschen Universitäten ausgebildet wurden. So sieht es das Konzept der Bundesregierung vor.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wolle das Thema Islam jedoch vom Tisch haben und "dafür den Islamfunktionären geben, was sie verlangen. Sie glaubt sich damit Ruhe zu erkaufen", schreibt die Islamkritikerin in dem Gastkommentar. "Konfliktvermeidung durch Zugeständnisse ist die Richtlinie wieder mal dieser Politik." Man befürchte wohl zudem, "dass die überholten Privilegien der Kirchen verfassungsfassungsrechtlich infrage stehen, wenn die Islamverbände nicht gleich behandelt werden".
Sie appellierte dagegen an die Bundesregierung, Religionsfreiheit als "Bürgerrecht und nicht als Gruppenprivileg zu gestalten". Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) könnte ja auch die österreichische Idee aufgreifen, das Verhältnis von Muslimen und Staat per Islamgesetz zu regeln, so Kelek, die einige Jahre der von der Bundesregierung berufenen Islam-Konferenz angehörte. Es gehe darum, zu überlegen, wie Rechte einzelner Bürgerinnen und Bürger islamischen Glaubens gegen das islamische Kollektiv vor Ort gesichert werden, wie Transparenz in den Moscheen hergestellt und eine Indoktrination von Kindern und Ausgrenzung von Frauen verhindert werden könnten.