Die Landessynode, das Kirchenparlament der rund 2,4 Millionen Protestanten im Freistaat, traf in der Nacht auf Donnerstag in Schwabach einen entsprechenden Beschluss. Nach einer kontroversen Debatte votierten in einer geheimen Abstimmung 72 Synodale für die Einführung einer solchen Segnung, 21 dagegen, zwei enthielten sich. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Bayern begrüßt die Entscheidung der Landessynode als einen "Schritt hin zur Akzeptanz und Anerkennung".
Der Abstimmung war eine jahrelange Debatte vorausgegangen: Gegner begründeten ihre ablehnende Haltung mit entsprechenden Bibelpassagen, die ihrer Meinung nach nicht mit Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren vereinbar sind. In der nun geltenden Praxis wird daher auch diese Meinung berücksichtigt: Die Pfarrerinnen und Pfarrer sollen ihrem Gewissen verpflichtet sein und dürfen es daher auch ablehnen, solche Segnungen vorzunehmen. Außerdem wird für homosexuelle Paare nicht der Begriff "Trauung" verwendet wie für heterosexuelle.
Der LSVD bedauert diese Einschränkung: "Gleichgeschlechtliche Paare sind ebenso durch das Band der Liebe und der gegenseitigen Verantwortung verbunden." Ihre Verbindung verdiene daher auch den gleichen Respekt. "Die Landeskirche in Bayern muss diese Gleichwertigkeit auch anerkennen und nun dafür sorgen, dass die zu erarbeitende liturgische Ordnung zur Ausgestaltung der Segnungsgottesdienste der der Traugottesdienste gleicht", forderte Markus Apel, Landesvorstand des LSVD Bayern. Hannah Lea aus dem LSVD-Landesvorstand fügte an, dass die Kirchen besonders jetzt deutlich machen müssten, dass sich Religion und Akzeptanz von Lesben und Schwulen nicht ausschließen.
Oberkirchenrat Michael Martin, der maßgeblich an der Beschlussvorlage der Landessynode beteiligt war, warb um die Einheit der Kirche in der Frage nach Segnungen homosexueller Paare: "Wir halten den Dissens aus und bleiben trotzdem in einer Kirche zusammen."
"Wichtiger Schritt in die Zukunft"
Auch Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm räumte ein, dass es sich um eine "schwierige, emotionale Frage" gehandelt habe, die die Synodalen auf geschwisterliche Art und Weise behandelt hätten. Er sei daher dankbar und stolz auf seine bayerische Landeskirche, betonte der Bischof, der ein Befürworter solcher Segnungen ist. Die Diskussion sei ein "Highlight" gewesen. Den Gegnern zollte er "großen Respekt". Bedford-Strohm bat sie, weiter so engagiert in der Kirche mitzuarbeiten. "Wir brauchen eure Meinung." Der Vizepräsident der Landessynode, Walter Schnell, sprach von einem "wichtigen Schritt in die Zukunft". Die Debatte sei "ernsthaft, respektvoll und niveauvoll" gewesen.
Bisher galt die "Fürther Erklärung", die die Landessynode 1993 verabschiedet hatte. In ihr wird betont, dass die Kirche zwar an der Ausgrenzung Homosexueller schuldig geworden sei, dass öffentliche Segenshandlungen für homosexuelle Paare aber nicht möglich seien.
In den meisten der bundesweit 20 evangelischen Landeskirchen können sich gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Handhabungen und Regelungen dazu unterscheiden sich allerdings mitunter erheblich. In manchen Landeskirchen wird die Segnung Homosexueller einer Trauung gleichgestellt. In anderen ist sie keine offizielle Amtshandlung. Ende November sprach sich die an die bayerische Landeskirche angrenzende Landeskirche Württemberg gegen die Segnung homosexueller Paare aus.
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