Bischof Dröge gegen Diamantenanfertigung aus Totenasche

Anfertigung von Diamanten aus Asche
Foto: Getty Images/Jupiterimages
Der Innenausschuss des Landtagshört bald eine Gesetzesnovellean, die vor sieht, bei Feuerbestattungen einen Teil der Asche zur Anfertigung von Diamanten freizugeben.
Bischof Dröge gegen Diamantenanfertigung aus Totenasche
Der brandenburgische Landtag berät über eine Neufassung des Bestattungsrechts. Landesbischof Dröge spricht sich gegen die Freigabe der Asche Verstorbener zur Diamantenanfertigung und für eine Bestattungspflicht für alle Fehlgeborenen und Totgeborenen auf einem Friedhof aus.
16.04.2018
epd
Yvonne Jennerjahn

Der evangelische Bischof Markus Dröge lehnt die Pläne Brandenburgs ab, das Pressen von Totenasche zu Diamanten zu legalisieren. "Es mag zunächst nachvollziehbar sein, dass man ein Stück des geliebten Menschen nah bei sich behalten möchte", sagte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz dem epd. "Aber es bedeutet, dass man das, was vom Körper des Verstorbenen übrig bleibt, aufteilt und für sich behält. Er wird zur Sache."

Dröge mahnte Änderungen bei der geplanten Neufassung des Brandenburger Bestattungsrechts an. "Beim Thema Bestattung von Fehlgeborenen und bei der Ascheentnahme haben wir aus grundlegenden ethischen Überlegungen heraus klare Auffassungen, die sich nicht mit dem Gesetzesentwurf decken", sagte Dröge dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Innenausschuss des Landtags befasst sich am Donnerstag in einer Anhörung mit der Gesetzesnovelle. Sie sieht unter anderem vor, bei Feuerbestattungen einen Teil der Asche zur Anfertigung von Diamanten freizugeben.

Die Würde des Menschen bleibe auch nach dessen Tod unantastbar, betonte der Bischof. Das Gesetz würde hingegen eine kommerzielle Verwertung möglich machen und werfe zugleich die Frage auf, was am Ende mit den verarbeiteten sterblichen Überresten geschehe, "wenn sie niemand mehr haben will".

Die evangelische Landeskirche wünsche sich zudem eine Bestattungspflicht für alle Fehlgeborenen und Totgeborenen auf einem Friedhof, unabhängig von Größe und Gewicht, sagte der Bischof. Das menschliche Leben habe von Anfang an eine Würde, dies gelte auch für Fehl- und Totgeburten. Bisher gibt es in Brandenburg eine Bestattungspflicht nur für Totgeborene mit einem Gewicht von mehr als 1.000 Gramm. Fehl- und Totgeburten mit einem geringeren Gewicht dürfen jedoch nach derzeitiger Rechtslage auf Wunsch der Eltern bestattet werden. Hier fordert die Kirche eine entsprechende Änderung.

Dröge begrüßte zugleich, dass künftig auch neue Bestattungen in alten Grabbauten möglich gemacht werden sollen. "Grüfte und Mausoleen sollen wiederbelegt werden können", sagte der Bischof: "So werden diese historischen Bauten weiter genutzt und bleiben erhalten." Das Verbot der Errichtung neuer Grüfte auf Friedhöfen lehne die Kirche jedoch ab.

Positiv sei auch, dass künftig in Fällen, in denen der Staat für die Bestattung sorgen muss, der Wille des Gestorbenen stärker beachtet werden soll, sagte Dröge: "Falls dieser nicht zu ermitteln ist, befürworten wir, dass eine ortsübliche Bestattung dann die Regel ist." Kommunen stehen in solchen Fällen bisher vor der Frage, ob sie eine Erdbestattung oder nur eine kostengünstigere anonyme Urnenbeisetzung bezahlen.

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