Falls es "ein berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen geben sollte für Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen", kündigte er laut "Süddeutscher Zeitung" (Montag) an. Er wolle darüber auch mit Ärzten und Beratungsstellen sprechen.
Insgesamt verteidigt Spahn aber die gesetzliche Regelung. Der Konflikt über Abtreibungen sei vor mehr als 25 Jahren in einem Kompromiss geregelt worden, zu dem auch das sogenannte Werbeverbot in Paragraf 219a gehöre, erklärte der Minister. "Zu diesem Kompromiss als Ganzes stehen wir, da gibt es keinen Änderungsbedarf."
Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Innerhalb der Koalition von CDU/CSU und SPD ist das Thema umstritten. Die CSU schließt eine Lockerung des Werbeverbots bei Abtreibungen aus. Mitte März hatte die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots aus Rücksicht auf den Koalitionspartner zurückgezogen und damit für Unmut auch in den eigenen Reihen gesorgt.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll einen Vorschlag erarbeiten, der auch für die Union tragbar ist. Barley strebt eine rechtliche Regelung an, der eine Verurteilung wie im Fall Hänel ausschließt.