Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation seien, bräuchten sie Beratung, Information und Unterstützung, sagte Giffey. "Das darf man ihnen nicht verwehren. Es darf auch nicht passieren, dass Frauen stigmatisiert werden. Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar."
Zuvor hatte CSU-Generalsekretär Markus Blume die Position seiner Partei bekräftigt. "Hände weg vom Paragrafen 219a. Eine gesetzliche Änderung ist mit der CSU nicht zu machen", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Auf die Position der CSU angesprochen, sagte Familienministerin Giffey "Bild am Sonntag": "Da werden wir noch mal drüber diskutieren. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."
Die Sprecherin der Grünen im Bundestag für Frauenpolitik, Ulle Schauws, forderte unterdessen die SPD auf, in dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufzuheben und die Abstimmung für ihre Abgeordneten freizugeben. "Wir stehen bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen", erklärte Schauws am Sonntag in Berlin.
Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise". Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte
Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Mitte März hatte die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots aus Rücksicht auf den Koalitionspartner zurückgezogen und damit für Unmut auch in den eigenen Reihen gesorgt. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll einen Vorschlag erarbeiten, der auch für die Union tragbar ist. Barley strebt eine rechtliche Regelung an, bei der eine Verurteilung wie im Fall Hänel nicht mehr stattfinden kann.