Presse-NGO erleichtert über Haftentlassungen in Türkei

Presse-NGO erleichtert über Haftentlassungen in Türkei
"Reporter ohne Grenzen" hat erleichtert auf die türkische Justizentscheidung zur Freilassung zweier "Cumhuriyet"-Journalisten aus der Untersuchungshaft reagiert. Im Prozess gegen 18 Mitarbeiter der regierungskritischen Zeitung sei entschieden worden, Chefredakteur Murat Sabuncu und den Investigativjournalisten Ahmet Sik aus dem Gefängnis zu entlassen, erklärte die Organisation am Freitagabend in Berlin.

Sie forderte die türkische Justiz auf, auch "Cumhuriyet"-Herausgeber Akin Atalay freizulassen und die Vorwürfe gegen alle Angeklagten bedingungslos fallenzulassen.

Den 18 angeklagten "Cumhuriyet"-Mitarbeitern drohen laut "Reporter ohne Grenzen" Haftstrafen zwischen siebeneinhalb und 43 Jahren. Ihnen werden demnach regierungskritische Artikel und Terrorpropaganda zur Last gelegt. Der Prozess soll am 16. März fortgesetzt werden.

"Wir freuen uns mit den Familien der Freigelassenen und sind erleichtert, dass sie nach so vielen Monaten das Gefängnis verlassen dürfen", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr, der den Prozesstag in Silivri bei Istanbul beobachtete. "Allerdings macht diese Entscheidung auch deutlich: Die Freilassungen sind in diesem Prozess ebenso willkürlich wie die Inhaftierungen." Die Angeklagten dürften außerdem weiterhin nicht ausreisen. "Über ihnen hängt unverändert das Damoklesschwert langer Haftstrafen."



Der ehemalige "Cumhuriyet"-Chefredakteur Can Dündar soll sich derweil auch wegen Spionage verantworten müssen: Das Oberste Gericht der Türkei in Ankara hob am Freitag laut Berichten der Nachrichtenagentur Anadolu ein Urteil von 2016 auf und forderte eine Verurteilung auch wegen Spionage. Als Strafmaß wurden 15 bis 20 Jahre genannt. Dündar, der inzwischen in Deutschland im Exil lebt, war 2016 wegen Geheimnisverrats zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, der Ankara-Büroleiter der Zeitung, Erdem Gül, zu fünf Jahren. Dieser soll nach Auffassung des Obersten Berufungsgerichts aus Mangel an Beweisen freigelassen werden. Anlass für die Verurteilung war ein Artikel über Waffenlieferungen des türkischen Geheimdienstes an Rebellen in Syrien.