Auf Anregung der Richter des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verpflichtete sich die Universität am Donnerstag in Mannheim dazu, den Studenten schnellstmöglich zum Masterstudium Evangelische Theologie zuzulassen. Dafür verzichtete der Kläger auf Schadensersatzansprüche gegen die Hochschule. Beide Parteien haben bis jetzt zum 29. März Zeit, den Vergleich zu widerrufen. (9 S 1074/17)
Geklagt hatte ein Student, der eine vierjährige biblisch-theologische Ausbildung an der Evangelistenschule Johanneum in Wuppertal absolviert hat. Seine Bewerbung für den weiterbildenden Masterstudiengang (M.A.) Evangelische Theologie zum Wintersemester 2014/2015 hatte die Universität Heidelberg abgelehnt, obwohl deren Zulassungsausschuss erklärt hatte, dass der erforderte Abschluss des grundständigen Studiengangs nachgewiesen worden sei.
Nach den Worten des Vorsitzenden Richters, Andreas Roth, habe sich der Student darauf verlassen können, nach dieser Zulassung auch das Studium beginnen zu können. Der Kläger hatte dafür seine Vollzeittätigkeit als Jugendreferent beim Evangelischen Gemeinschaftsverband Pfalz e.V. gekündigt. Habe die Hochschulverwaltung Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Zulassung, müsse sie diese widerrufen, sagte Roth. Dies sei jedoch nicht rechtzeitig geschehen.
Mittlerweile hat der Student nach eigenen Angaben alle erforderlichen Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang im ebenfalls angeboten Magisterstudium an der Universität Heidelberg erbracht. Lediglich die abschließende Masterarbeit stehe noch aus, für die er für im Masterstudiengang eingeschrieben sein muss.