Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Mittwoch einem Urteil der Vorinstanz widersprochen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Gegen das Kopftuchverbot hatte eine Augsburger Juristin islamischen Glaubens geklagt.
Die Muslimin Aqilah Sandhu hatte 2014 zu Beginn ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine gerichtliche Auflage bekommen, ihr Kopftuch "bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung" nicht zu tragen. In der Folge konnte sie gewisse Ausbildungsinhalte bei Gericht nicht wahrnehmen, so etwa das Beisitzen am Richtertisch. Gegen diese aus ihrer Sicht "ungerechtfertigte Diskriminierung" klagte Sandhu und bekam 2016 vom Augsburger Verwaltungsgericht recht.
Der Freistaat Bayern legte Berufung ein. Das äußere Erscheinungsbild dürfe "keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher Gesetzesorientierung aufkommen lassen", begründete das Justizministerium den Schritt.