Das betreffe vor allem die 20.000 Schöffen, also ehrenamtlichen Richter, sowie Rechtsreferendare, die vor Gericht die Staatsanwaltschaft vertreten, sagte ein Ministeriumssprecher dem epd. Hauptamtliche Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte trügen in der Regel ohnehin Roben oder Uniformen. Zu religiöser oder weltanschaulicher Kleidung gehörten etwa das islamische Kopftuch, aber auch auffällige Kreuz-Ketten oder T-Shirts mit weltanschaulichen Aufdrucken.
Außerdem setzt sich Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für ein Gesichtsverhüllungsverbot für sämtliche Verfahrensbeteiligten bei Gerichtsverhandlungen ein. Das Gericht müsse zur Erforschung der Wahrheit auch Erkenntnisse aus der Mimik der im Gerichtssaal Anwesenden ziehen können, hieß es. Bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni wolle der Minister deshalb für eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes werben. "Religion gehört nicht in den Gerichtssaal", betonte Biesenbach.