Die Staatsanwaltschaft habe angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn die Ärztinnen den Eintrag von der Internetseite nehmen. Das hätten sie abgelehnt, sagte Szasz. "Jetzt geht es darum, ob die Anklage erhoben wird. Wir haben noch keine Rückmeldung."
Das Amtsgericht Gießen hatte im November die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite der Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert und damit laut Gericht gegen den Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a verstoßen hatte. Das Urteil sorgte bundesweit für Aufsehen. Hänel hat mittlerweile Berufung eingelegt.
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Auf der Internetseite der Kasseler Praxis von Nora Szasz und ihrer Kollegin Natascha Nicklaus findet sich unter der Rubrik "Angebot" auch der Hinweis "Schwangerschaftsabbruch". In Deutschland gebe es immer weniger Praxen, "die das so benennen", sagte die Ärztin. Es habe schon mehrere Anzeigen gegen Ärzte gegeben, aber meistens kämen sie den Staatsanwaltschaften entgegen und nähmen die Information von der Seite. "Wir wollen aber zeigen, dass Kristina Hänel nicht die einzige ist." Frauen müssten im Internet sachliche Informationen bekommen, "ohne dass großer moralischer Druck aufgebaut wird".
"Wir haben ein Berufsrecht, wir dürfen gar nicht werben", betonte Szasz. Paragraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise". "Es gibt Frauen, die sich durch eine ungewollte Schwangerschaft in einer plötzlichen Notsituation befinden." Diese Frauen bräuchten Hilfe. "Deshalb ist es meine tiefe Überzeugung, dass man Schwangerschaftsabbrüche auch anbieten muss", erklärte die Ärztin, die auch Hebamme ist und unter anderem ehrenamtlich Sprechstunden für Frauen ohne Krankenversicherung anbietet.