Hoffmann bezog sich auf Berechnungen des Statistischen Bundesamts, wonach der Mindestlohn aufgrund der Entwicklung der Tariflöhne im Januar 2019 von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde steigen könnte. Dies sei nur ein Richtwert, sagte der DGB-Chef. Die Mindestlohnkommission, die über die Steigerung berät, müsse auch die Lage am Arbeitsmarkt und in der Gesamtwirtschaft berücksichtigen. Auf mittlere Sicht müsse der Mindestlohn existenzsichernd sein.
Mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen forderte Hoffmann Union und SPD auf, befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst zu begrenzen. "Wir haben ein großes Problem an den Hochschulen, wo Menschen bis ins 45. Lebensjahr hinein mit befristeten Arbeitsverträgen konfrontiert sind", sagte der Gewerkschafter den Funke-Blättern. Die Länder müssten damit Schluss machen. Eine Hochschule wisse zwar nicht, ob sie ein neues Projekt bekomme. "Aber sie weiß, dass die Forschung weitergehen muss", sagte Hoffmann. Befristungen ohne sachlichen Grund dürfe es nicht mehr geben.
Im Beschluss des SPD-Sonderparteitags vom Januar heißt es, das unbefristete Arbeitsverhältnis müsse "wieder zur Regel werden". Diese Forderung wollten die Sozialdemokraten in die Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU einbringen. Sachgrundlose Befristungen sind nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge für höchstens zwei Jahre möglich. Weitere Ausnahmen gelten für neu gegründete Unternehmen und bei der Einstellung von vormals arbeitslosen Menschen, die älter als 52 Jahre sind.