Er halte nichts davon, das als Kompromisslösung nach mühsamen Diskussionen errungene Gesetz nun zu verändern, sagte der bayerische Landesbischof dem christlichen Medienmagazin "pro" nach Angaben vom Dienstag: "Ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche halte ich für richtig." Dass darüber informiert werden könne, sei legitim, nicht aber Werbung für entsprechende Eingriffe.
Ende November war die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Amtsgerichts hatte sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a verstoßen. Eine fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten sowie einige Bundesländer streben nun eine Streichung des Paragrafen an.
Zuletzt war aus evangelikalen Kreisen teils heftige Kritik an der "chrismon"-Chefredakteurin Ursula Ott laut geworden, die sich in einem Kommentar für die Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen hatte. Der EKD-Ratsvorsitzende sagte dazu: "Es muss möglich sein, eine profilierte Meinung in so einer Sache zu vertreten, auch wenn ich an dieser Stelle anderer Meinung bin." Er sehe die Debatte darüber "als Teil der pluralistischen Kultur unserer evangelischen Kirche". Bedford-Strohm betonte: "Ich schätze Frau Ott über die Maßen. In dieser Sache ist sie innerhalb der möglichen Meinungsäußerungen im Bereich des Protestantismus eben anderer Ansicht als ich."
Das evangelische Magazin "chrismon" erscheint unter dem Dach des Gemeinschaftswerkes der Evangelischen Publizistik (GEP). Die zentrale Medieneinrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland trägt auch die Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes (epd). Ursula Ott ist auch Chefredakteurin von evangelisch.de.